1.1. Nach Auftragserteilung wird in Abstimmung mit dem Kunden aus dem beim
Kunden aufgezeichneten Material nach der Werbekonzeption der Giel Frankfurt GmbH die Werbung gestaltet. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der inhaltlichen Abstimmung der Werbung verpflichtet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung seiner werkvertraglichen Leistungen
dritte Personen oder Unternehmen zu beauftragen.
1.2. Die Filme bestehen aus Bild und Ton. Die Aufnahmen werden von einem Regisseur mit Kameraausrüstung durchgeführt. Graphische Elemente und Überblendungen können mit der Produktion vereinbart werden. Aufteilung, Anordnung und Platzierung im Internet oder bei Ausstrahlung im TV erfolgen im Interesse eines optisch-ästhetischen Gesamterscheinungsbildes. Die Giel Frankfurt GmbH wird berechtigte Belange des Kunden berücksichtigen.
1.3. Die Giel Frankfurt GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Werbung. Die Giel Frankfurt GmbH ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob durch die Werbung Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller Rechte der in der Werbung gezeigten Gegenstände, Bilder, evtl. enthaltener Wort- und Bildmarken, sowie evtl. zu hörender Tonfolgen ist, und dass ihm die Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegt. Von evtl. Ersatzansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.
Der Kunde erkennt an, dass der erteilte Auftrag nach einem von der Giel Frankfurt GmbH entwickelten Konzept ausgeführt wird. Das Storyboard ist ein von der Produktion/Regisseur erstelltes Ablaufkonzept. Alle Rechte an diesem Werbekonzept, die Rechte an der ActivePage und an aller weiteren für den Kunden entworfenen Werbung, insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen ausschließlich der Giel Frankfurt GmbH zu. Die Giel Frankfurt GmbH räumt dem Kunden ein einfaches
Nutzungsrecht gemäß § 31 II UrhG ein.
Sollte aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Veröffentlichung in einem Medium nicht möglich sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Werbung in einem gleichwertigen Medium zu veröffentlichen.
Der vom Kunden erteilte Auftrag ist grundsätzlich bindend und, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nicht nach §§ 312, 355 BGB widerruflich. Bei einer Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Werklohns abzüglich der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen gemäß § 649 S. 2 BGB verpflichtet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Kunde die Werbung nicht erscheinen lassen möchte oder wenn die Werbung mangels rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden bei der Produktion und Abstimmung nicht erstellt oder
veröffentlicht werden kann.
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen des Kunden nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Zahlung erfolgt durch Abbuchung. Bei Zahlungsverzug wird die Ausführung weiterer Aufträge und Leistungen vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht.
5.1. Änderungen und Ergänzungen der Homepage auf Veranlassung des Kunden sind während der Laufzeit des Vertrags grundsätzlich möglich. Der zeitliche Rahmen und der Umfang der Änderungen und Ergänzungen muss jedoch angemessen sein.
Änderungen, welche die Angemessenheit überschreiten, werden kostenpflichtig abgerechnet. In diesem Fall gilt ein Stundenlohn in Höhe von E 50,– netto als vereinbart. Sollte es zu einer kostenpflichtigen Abrechnung kommen, wird dies dem Kunden vor der Bearbeitung mitgeteilt.
5.2. Die Giel Frankfurt GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen eines anderen Providers. Sie wird dem Kunden auf Verlangen jedoch etwaige Ansprüche gegen den Provider abtreten. Ausfallzeiten von 2% pro Monat sind statthaft und berechtigen nicht zur Minderung.
6.1. Giel Frankfurt GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 99 % im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Giel Frankfurt GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Giel Frankfurt GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheifurt GmbH verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des Kunden geheimzuhalten.
9.1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzende
Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
9.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
9.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des §1 des Handelsgesetzbuchs,
juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Bei Nichtkaufleuten ist Frankfurt am Main Gerichtsstand, wenn der Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Kunde nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.